Internationales
Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute in Europa und weltweit zum beruflichen Alltag. Daher sind die Abkommen mit den EU- und EFTA-Staaten von besonderer Wichtigkeit.
EU
Auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU gelten in den Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten seit dem 01.04.2012 die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und ihrer Durchführungsverordnung, der Verordnung (EG) Nr. 987/2009. Diese Verordnungen regeln die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in Europa.
EFTA
Innerhalb der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gelten ebenfalls die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 (EFTA-Übereinkommen). Die EFTA-Eintragungen in den Anhängen sind nicht enthalten. Die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 gelten nur noch in gewissen Fällen (siehe Übergangsbestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009).
Vertragsstaaten
Zwischen der Schweiz und mehr als 40 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziele dieser Abkommen sind primär die Gleichbehandlung von Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung von Leistungen ins Ausland.