Nichterwerbstätige im Ausland
Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sieht vor, dass im Ausland wohnhafte, nichterwerbstätige Personen unter gewissen Voraussetzungen der obligatorischen Versicherung in der Schweiz beitreten können.
Für einen Beitritt müssen nichterwerbstätige Person folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Beitrittserklärung muss bei der Ausgleichskasse, bei welcher der Arbeitgebende in der Schweiz erwerbstätigen Person angeschlossen ist, eingereicht werden.
Wird die Beitrittserklärung innerhalb von sechs Monaten eingereicht, läuft die obligatorische Versicherung ohne Unterbruch weiter. Nach Ablauf dieser Frist beginnt die Versicherung am ersten Tag des dem Eingang der Beitrittserklärung folgenden Monats.
Formulare & Merkblätter