Familienzulagen
Mit der Zahlung von Familienzulagen sollen die Ausgaben der Eltern teilweise ausgeglichen werden, die durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen.
Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige. Die Leistungen können für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr (Kinderzulagen) und für Jugendliche in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Altersjahres (Ausbildungszulagen) ausgerichtet werden.
Kennen Sie bereits die Möglichkeit der «permanenten Delegation», um unsere Mitglieder im Bereich der Familienzulagen zu entlasten? Für nähere Informationen verweisen wir gerne auf unsere Online Services.
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Für jedes Kind darf nur eine Zulage ausgerichtet werden. Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen für den Bezug von Familienzulagen, richtet sich der Anspruch nach der folgenden Rangordnung, die nicht nur zwischen Mutter und Vater, sondern auch für andere Berechtigte massgebend ist:
Die zweitanspruchsberechtigte Person hat Anspruch auf den entsprechenden Differenzbetrag, wenn die gesetzlichen Familienzulagen in ihrem Kanton höher sind als im Kanton, in dem die Familienzulagen vorrangig ausgerichtet werden. Für Nichterwerbstätige besteht kein Anspruch auf Differenzzahlung.
Der Empfänger von Zulagen ist verpflichtet, dem Arbeitgeber, zuhanden der Familienausgleichskasse, sämtliche Änderungen, die den Anspruch auf Zulagen beeinflussen können, sofort zu melden. Der Arbeitgeber ist gehalten, sämtliche Tatsachen, die den Anspruch auf Zulagen beeinflussen können (siehe Beispiele unten) der Familienausgleichskasse unverzüglich weiterzuleiten.
Auch Änderungen in den Verhältnissen des Zulagenbezügers (siehe Beispiele unten) sind zu melden.
Ihr Anspruch auf Familienzulagen entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch. Bei Arbeitsverhinderung, zum Beispiel infolge Krankheit oder Unfall, werden Ihnen die Familienzulagen für den Monat, in dem die Arbeitsverhinderung eintritt, und für die drei darauffolgenden Monate ausgerichtet, und zwar unabhängig davon, ob ein Lohn oder eine Versicherungsleistung bezahlt wird.
Formulare & Merkblätter