Rentenvorausberechnung bei Weiterarbeit nach dem Referenzalter

Mit der Reform AHV 21 können unter gewissen Voraussetzungen sowohl Einkommen als auch Beitragszeiten nach dem Referenzalter angerechnet werden, um den Betrag der Altersrente zu erhöhen. Eine Neuberechnung der Altersente bei Weiterarbeit nach dem Referenzalter ist nur einmal möglich. Seit Kurzem besteht die Möglichkeit, diese Berechnung provisorisch zu ermitteln und dabei auch zu vergleichen, ob ein Verzicht auf den Freibetrag von jährlich CHF 16'800.00 einen Einfluss auf die Rentenhöhe hat.

Haben Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeitende, welche über das Referenzalter hinaus arbeitstätig sind oder dies in Betracht ziehen? Gerne führen wir eine kostenlose Vorausberechnung durch.

Der Antrag kann mit dem Formular «Rentenvorausberechnung für die Weiterarbeit nach dem Referenzalter» direkt online eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Rentenvorausberechnungs-Themenseite. Noch detailliertere Einblicke gibt Ihnen das Merkblatt über die Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter. 

 

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, unsere Abteilung Renten (renten@ak-swissmem.ch / 044 388 34 45) für eine Beratung zu kontaktieren.

 

Freundliche Grüsse

 

Ausgleichskasse Swissmem 

Markus Bolliger, Fachspezialist Renten