In der Praxis sehen wir oft, dass verschiedene Begriffe für Arbeitsformen verwendet werden, bei denen Mitarbeitende ihre Aufgaben ausserhalb der Betriebsstätte in einem anderen Staat ausüben. Im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Aspekte geben wir Ihnen hier einen kurzen Überblick.
Die Begriffe rund um das Arbeiten ausserhalb des Büros überschneiden sich oft, doch gibt es feine Unterschiede:
! Hinsichtlich der Versicherungsunterstellung ist nicht der verwendete Wortlaut, sondern die tatsächlichen und individuellen Umstände entscheidend.
Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Unterstellung sind nicht die Begriffe, sondern die individuellen Umstände wie die Arbeitsorte, die Nationalität und der Wohnsitz der Person. Daraus ergibt sich, welches Sozialversicherungsabkommen zur Anwendung gelangt:
Nur das multilaterale Abkommen mit den EU- und EFTA-Staaten (Verordnung (EG) Nr. 883/2004), regelt dank der multilateralen Vereinbarung seit dem 1. Juli 2023 den Begriff «Telearbeit» explizit. Die bilateralen (zweiseitigen) Sozialversicherungsabkommen zwischen zwei Staaten sehen bisher keine besondere Regelung vor.
Im Alltag werden oft unterschiedliche Begriffe verwendet, die nicht immer der tatsächlichen Situation entsprechen, was leicht zu Missverständnissen führen kann. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir, internationale Arbeitsverhältnisse sorgfältig zu prüfen. Gerne bieten wir Ihnen fallbezogene, individuelle Auskünfte und klären die sozialversicherungsrechtliche Situation der betroffenen Mitarbeitenden.
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Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Zünd, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung