Die Schweiz hat am 31. Mai 2023 die multilaterale Vereinbarung unterzeichnet, welche die Telearbeit für in bestimmten EU- oder EFTA-Staaten wohnhaften Personen bis zu 49,9% ermöglicht, ohne dass die Sozialversicherungsunterstellung ändert.
Mit den Newslettern vom 30. Mai 2023, 29. Juni 2023 und 11. Januar 2024 , sowie dem Merkblatt haben wir Sie über die Einführung und weiteren Entwicklungen der multilateralen Vereinbarung in Bezug auf Telearbeit informiert.
Ende der Übergangsregelung – Antragstellung ab 1. Juli 2024
In der aktuellen Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2024 können digitale (ALPS) oder physische Anträge auf Telearbeit rückwirkend ab 1. Juli 2023 ausgestellt werden. Ab dem 1. Juli 2024 hat diese Regelung keine Gültigkeit mehr und die Anträge können nur noch bis zu drei Monaten rückwirkend ausgestellt werden.
Haben Sie noch pendente Anträge, welche eine Gültigkeit rückwirkend ab 1. Juli 2023 benötigen, bitten wir Sie, diese bis spätestens am 30. Juni 2024 zur Bearbeitung einzureichen.
Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung Beiträge (beitraegenoSpam@ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Stefan Schmid, Abteilungsleiter Beiträge a.i., Mitglied der Geschäftsleitung