Mindestansätze der Familienzulagen werden per 01.01.2025 erhöht

Die Mindestansätze der Familienzulagen werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Kinderzulagen erhöhen sich dadurch mindestens von CHF 200.00 auf CHF 215.00 pro Monat und die Ausbildungszulagen von CHF 250.00 auf CHF 268.00.

 

Gerne verweisen wir auf die Medienmitteilungen des BSV vom 28. August 2024 betreffend der Erhöhung der Mindestansätze der Familienzulagen.

 

Ein Teil der Kantone mit bereits höheren Zulagen werden aufgrund der Erhöhung der Mindestansätze ebenfalls Anpassungen vornehmen, gemäss dem entsprechenden kantonalen Recht. Eine Gesamtübersicht steht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht zur Verfügung.

Sobald die definitiven Erhöhungen der Familienzulagen aller Kantone feststehen, werden wir Sie wieder informieren. In der Zwischenzeit werden wir unter der Rubrik Neuigkeiten im connect die Information "Familienzulagen: Änderungen per 01.01.2025" jeweils aktuell halten.

 

Bereits bekannte Familienzulagen per 01.01.2025 (Stand 10.9.2024)

Kanton

Kinderzulagen

Ausbildungszulagen

Geburtszulagen

Adoptionszulagen

AG

Noch offen

Noch offen

-

-

AI

CHF 245

CHF 298

-

-

AR

CHF 230

CHF 280

-

-

BE

CHF 250

CHF 310

-

-

BL

CHF 215

CHF 268

-

-

BS

Noch offen

Noch offen

-

-

FR

Noch offen

Noch offen

Noch offen

Noch offen

GE

Noch offen

Noch offen

Noch offen

Noch offen

GL

CHF 215

CHF 268

-

-

GR

CHF 230

CHF 280

-

-

JU

Noch offen

Noch offen

Noch offen

Noch offen

LU

noch offen

Noch offen

Noch offen

Noch offen

NE

Noch offen

Noch offen

Noch offen

Noch offen

NW

Noch offen

Noch offen

-

-

OW

CHF 220

CHF 270

-

-

SG

CHF 245

CHF 298

-

-

SH

CHF 230

CHF 290

-

-

SO

CHF 215

CHF 268

-

-

SZ

CHF 230

CHF 280

CHF 1000

-

TG

CHF 215

CHF 280

-

-

TI

CHF 215

CHF 268

-

-

UR

CHF 240

CHF 290

CHF 1'200

CHF 1'200

VD

Noch offen

Noch offen

Noch offen

Noch offen

VS1

CHF 327/435

CHF 477/585

CHF 2'142/3'213

CHF 2'142/3'213

ZG

Noch offen

Noch offen

-

-

ZH 

Noch offen

Noch offen

-

-

1 VS: Kinder- und Ausbildungszulage: Der erste Ansatz gilt für die ersten beiden Kinder, der zweite für das dritte und jedes weitere Kind. Kinder in Ausbildung unter 16 Jahren erhalten, bis ein Anspruch auf die Ausbildungszulage nach FamZG für sie besteht, eine Kinderzulage von 585 Franken, ab dem dritten Kind von 477 Franken. Geburts- und Adoptionszulagen: Der zweite Ansatz gilt pro Kind bei Mehrlingsgeburten bzw. bei Mehradoptionen.

 

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO (famzeonoSpam@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.

 

Freundliche Grüsse

Ausgleichskasse Swissmem

Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung