Coronavirus: Frist für die Geltendmachung des Anspruchs

Die einzelnen Leistungen der EO-Corona müssen innerhalb der gesetzlichen Frist beantragt werden.

Siehe wie folgt:

LeistungGültigkeit des AnspruchsFrist für die Geltendmachung des Anspruchs
Quarantäne02.02.202231.05.2022
Ausfall der Fremdbetreuung16.02.202231.05.2022
Veranstaltungsverbot16.02.202231.05.2022
Betriebsschliessung16.02.202231.05.2022
Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Allgemeinen16.02.202231.05.2022
Besonders gefährdete Personen31.03.202230.06.2022
Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Veranstaltungsbereich30.06.202230.09.2022

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf dieser Frist, keine Anträge mehr bewilligt werden können.

Der Antrag, muss bis zu diesem Datum bei uns eingetroffen sein. Falls Ihnen noch Unterlagen fehlen, bitten wir Sie, den Antrag vorab unvollständig einzureichen, mit dem Vermerk, dass die restlichen Unterlagen nachgereicht werden.

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO (famzeonoSpam@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung