Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.
Hier finden Sie den Link zur Medienmitteilung.
Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO (famzeonoSpam@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung