Per 1. Januar 2025 werden die AHV/IV-Renten um 2.9% erhöht. Damit verbunden sind auch diverse Anpassungen in anderen Bereichen.
AHV/IV-Renten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2,9 Prozent zu erhöhen. Bei voller Beitragsdauer steigt die minimale AHV/IV-Rente von CHF 1‘225 auf CHF 1‘260 pro Monat, während die Maximalrente von CHF 2‘450 auf CHF 2‘520 pro Monat angehoben wird. Dadurch erhöht sich auch die maximale Ehepaarrente von CHF 3'675 auf CHF 3'780 pro Monat. Im Zuge dieser Erhöhungen werden ebenfalls die Mindest- und Höchstbeträge für die Hinterlassenenrenten und die Leistungen an Kinder angepasst.
Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und freiwillige AHV/IV
Die jährlichen Mindestbeiträge an die AHV, IV und EO steigen für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige von CHF 514 auf CHF 530. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV wird von CHF 980 auf CHF 1'010 erhöht.
Grenzbeträge geringfügige Löhne
Der Grenzbetrag der Löhne, auf welchen keine AHV-Beiträge abzurechnen sind, bleibt bei CHF 2'300 pro Jahr und Arbeitgeber unverändert.
Familienzulagen
Im Bereich der Familienzulagen beträgt das Mindesteinkommen für den Bezug von Familienzulagen neu CHF 7'560 (bisher CHF 7'350) pro Jahr für Arbeitnehmende. Nichterwerbstätige haben nur dann Anspruch, wenn ihr jährliches steuerbare Einkommen nach Bundesrecht CHF 45'360 (bisher CHF 44'100) nicht übersteigt. Ferner beziffert sich das maximale monatliche Einkommen des Kindes während der Ausbildung von CHF 2'450 auf CHF 2'520.
Per 1. Januar 2025 gibt es teuerungsbedingt auch Anpassungen der Mindestsätze der Kinder- und Ausbildungszulagen. Diesbezüglich verweisen wir auf den bereits dazu versendeten Newsletter.
Invalidentaggeld
Das IV-Taggeld in der erstmaligen beruflichen Ausbildung ohne Vorliegen eines Lehrvertrages entspricht nach dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) im ersten Jahr einem Viertel der minimalen Altersrente und ab dem zweiten Jahr einem Drittel. Somit steigt das IV-Taggeld ab 1. Januar 2025 im ersten Jahr von CHF 307 auf CHF 315 und im zweiten Jahr von CHF 409 auf CHF 420. Bei Versicherten, welche das 25. Altersjahr vollendet haben, beträgt das IV-Taggeld während der erstmaligen beruflichen Ausbildung neu CHF 2'520 statt CHF 2'450.
Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Ausgleichskasse Swissmem (info@ak-swissmem.ch / 044 388 34 34) zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Remo Flepp, Teamleiter Renten, Stv. Abteilungsleiter