Das Bundesamt für Sozialversicherungen orientiert auf seiner Website über die multilaterale Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023 im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% in bestimmten Staaten.
Litauen hat die multilaterale Vereinbarung im April 2024 unterzeichnet. Damit tritt die Vereinbarung per 1. Mai 2024 in Kraft. Die Ausübung der Telearbeit bis zu 49,9% ist nun auch für in Litauen wohnhafte Grenzgänger möglich, ohne dass dies Auswirkungen auf die Sozialversicherungsunterstellung hat.
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Stefan Schmid, Abteilungsleiter a.i., Mitglied der Geschäftsleitung