Mit der Annahme der Initiative für eine 13. Altersrente durch die Schweizerische Stimmbevölkerung vom 3. März 2024 werden die Altersrenten um jährlich eine Monatsrente (=13.Monatsrente) per 1. Januar 2026 erhöht. Ob die Rentenerhöhung mittels einer 13. AHV-Rente einmal pro Jahr oder durch eine monatliche Erhöhung von 8.3% erfolgt, ist noch offen und Gegenstand der jetzt anstehenden weiter auszuarbeitenden Gesetzesbestimmungen. In welcher Form die Zusatzfinanzierung der anfallenden Mehrkosten erfolgt, ist ebenfalls noch offen. Auch dazu bedarf es noch entsprechender Gesetzesanpassungen. Wichtig zu wissen ist, dass die Erhöhung nur die Altersrenten betrifft. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Invalidenrenten werden weiterhin 12-mal pro Jahr ausbezahlt und nicht erhöht.
Haben Sie Fragen dazu? Wir verweisen auf die Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Michael Kocher
Abteilungsleiter Renten & Services
Stv. Geschäftsführer