Das Kreisschreiben wurde aufgrund der Annahme der Reform AHV 21 und ihrer Umsetzung am 1. Januar 2024 komplett neu überarbeitet.
Sie enthält insbesondere die Einführung des Konzepts des Referenzalters und die schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre (zu diesem letzten Punkt siehe Rz 1003.1 und 1003.2).
Sie beinhaltet die Anwendung eines nur jährlichen Freibetrags sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und enthält nun die Möglichkeit, auf die Anwendung des Freibetrags zu verzichten (siehe Rz 2004 ff. für Arbeitnehmer und Rz 3005 ff. für Selbstständige).
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Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Ruberto, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung