Abrechnungsverfahren der Lohnbeiträge – allgemeine Information

Abrechnungszeitpunkt

Bis zu einer jährlichen Lohnsumme von CHF 200'000 müssen die Beiträge vierteljährlich entrichtet werden. Darüberhinausgehende Lohnsummen sind monatlich zu entrichten.
Die Zahlungsfrist ist jeweils der 10. Tag nach Quartalsende bzw. nach Monatsende und basiert auf der mutmasslichen Jahreslohnsumme, welche jeweils zu Beginn des Jahres mittels unserer Akontoanzeige festgesetzt wird.

Ändern der Lohnsumme/Akontobeiträge

Es ist wichtig, dass uns Arbeitgebende sämtliche Informationen liefern, damit wir die Akontobeiträge festsetzen können. Sobald sich die Höhe der Lohnsumme wesentlich ändert, d.h. 10 Prozent oder mehr, muss die Ausgleichskasse Swissmem darüber informiert werden. Eine entsprechende Aktualisierungsmeldung, sei es eine Erhöhung oder Reduktion, ist gemäss BSV-Vorgaben verpflichtend. Eine Anpassung ist innert weniger Minuten erledigt. Der einfachste und schnellste Weg um die Lohnsumme anzupassen, ist unsere Onlineplattform connect ("Lohnmeldung à Akontogrundlagen ändern"). Wir empfehlen Ihnen die Korrektheit Ihrer aktuellen Akonto-Lohnsummen bis Ende Oktober 2021 zu überprüfen und im Bedarfsfall eine Anpassung zu melden. Grundsätzlich können Anpassungen der Lohnsumme jederzeit gemeldet werden. Dadurch werden grössere Differenzzahlungen bei der Jahresschlussabrechnung vermieden.

Firmen, die monatlich effektiv abrechnen, empfehlen wir die Umstellung auf das Akonto-Abrechnungsverfahren. Es hat den Vorteil, dass unterjährig keine Lohnsummenmeldungen zu erfolgen haben, was den administrativen Aufwand für Sie und uns im Vergleich zum monatlichen Effektivverfahren massiv reduziert. Sollten Sie aktuell noch nicht mit dem Akonto-Abrechnungsverfahren Ihre Lohnbeiträge abrechnen, möchten aber eine Umstellung prüfen, dann melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Beitragsabteilung der Ausgleichskasse Swissmem. Wir unterstützen Sie gerne.

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung Beiträge (beitraegenoSpam@ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Ruberto, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung